Informationen für Trauernde

Die letzte Reise zu einem guten Anfang zu machen – das ist ein wichtiger Schritt für die, die bleiben. Der Abschied von einem geliebten Menschen ist einmalig. Eine bewusste und persönlich gestaltete Trauerfeier bedeutet Wertschätzung, Liebe, Respekt, Ehre und Dankbarkeit dem verstorbenen Menschen gegenüber. Für die Hinterbliebenen ist eine würdevolle Abschiednahme ein großer Trost und ein bedeutender Schritt für ihre Trauerarbeit.

Durch das gemeinsame Trauern und Gedenken sowie durch die gemeinsame Pflege von Traditionen und Ritualen entsteht eine besondere Nähe, die in der schwierigen Zeit auch Halt geben kann. Der Tod schließt den Lebenskreis und verdient Respekt, so wie die Geburt und das Leben auch. Wir sind offen für Ihre Wünsche.

Der Abschied ist unwiederholbar. Es gibt viele gute Gründe, der Bestattung eines nahestehenden Menschen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und diese in Würde zu gestalten.


Trauerbewältigung

Die persönliche Gestaltung des Abschieds ist eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Leben des verstorbenen Menschen. Was hätte zu ihm gepasst? Welche Lieblingsblumen oder -farben hatte er? Welche Musik hörte er besonders gerne? Wie können wir sein Leben innerhalb der Ausrichtung der Beisetzung und der Feierlichkeiten widerspiegeln? Die überlegte Entscheidung für individuell ausgesuchte Elemente oder ein ganz persönliches Engagement (z. B. selbst musizieren, Gedichte vortragen) gibt den Hinterbliebenen das gute Gefühl, das Richtige zu tun: Am Ende ein guter Anfang.


Wertschätzung

Die würdevolle Ausrichtung der Bestattung und der Feierlichkeiten sagt viel über die Beziehung zu dem/der Verstorbenen aus. Auch für das kleinere Budget gibt es zahlreiche Möglichkeiten, hier eine besondere Wertschätzung auszudrücken. Jeder Mensch hat einen Abschied in Würde verdient.


Verewigung

Ein liebevoll gestaltetes Grab ist nicht nur der Ort der letzten Ruhestätte. Es ist ein Zeichen der Verewigung und der Wertschätzung.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Kosten einer Bestattung setzen sich zusammen aus unseren Eigenleistungen sowie den Fremdleistungen (z. B. Florist, Steinmetz) und den Gebühren der Friedhöfe. Die Höhe der Kosten wird außerdem durch die individuellen Wünsche bestimmt, die die Angehörigen haben.

Selbstverständlich halten wir von Anfang an alle Kosten stets transparent für Sie. Auch für das kleinere Budget ermöglichen wir in Würde gestaltete Abschiednahmen. Es ist nie pietätlos, nach den Kosten zu fragen. So können wir Ihnen auch Ratenzahlungsmodelle anbieten, die Ihnen vielleicht Entscheidungen erleichtern werden. Der Abschied von einem Menschen ist einzigartig. Wir möchten, dass Sie später Ihre Entscheidungen nicht bereuen. Aus diesem Grund können Sie sich auf unsere individuelle Beratung und den persönlichen Einsatz jederzeit verlassen.

Wie erkläre ich meinem Kind, das Opa gestorben ist? Kinder gehen mit Tabuthemen in der Regel noch recht unbefangen um und stellen Fragen über das, was sie sich nicht vorstellen können. „Was machen die Männer da in dem schwarzen Auto?“ oder „Kann Opa uns im Himmel sehen?“ ‒ Kinderfragen verlangen ehrliche Antworten und diese sollten sie auch erhalten.

Wenn ein Trauerfall in der Familie eingetreten ist, sollten Kinder unbedingt in die Abläufe einbezogen werden. Lassen Sie Kinder teilhaben an dem Abschied, damit sie diesen auch als Abschied begreifen. Es ist nachvollziehbar, dass Eltern ihren Nachwuchs nicht mit schwierigen Themen belasten möchten, aber der Tod gehört zum Leben und Kinder dürfen wissen, dass das Leben mit Endlichkeit verbunden ist. Falsche Vorstellungen, Bilder und Tabuisierungen können bei Kindern Ängste auslösen.

Ein Kind sollte spüren, dass es ernst genommen wird. Begegnen Sie ihm gerade jetzt mit viel Liebe und Aufmerksamkeit. Oft ist für die gemeinsame Trauerbewältigung die Einhaltung verschiedener Rituale hilfreich, wie z. B. das Anzünden einer Kerze, der Gang zum Friedhof oder das Anschauen von Fotos. Das wird Ihrem Kind viel Trost spenden und auch umgekehrt: Kinder geben uns viel Kraft in der Trauerzeit. Wir können viel von ihnen lernen.

Jede Trauerarbeit ist ein ganz persönlicher Prozess. Bücher, die sich mit den Themen Tod, Trauer und Abschied befassen, können bei der Trauerbewältigung sehr hilfreich sein. Das Literaturangebot ist sehr facettenreich.

Die Trauer über den Tod eines geliebten Menschen kann Trauernde in die Einsamkeit und Isolation führen. Literatur kann dazu beitragen, das seelische Gleichgewicht wiederherzustellen. Zu wissen, dass man mit seinen Gefühlen nicht alleine ist und viele Menschen ähnliche Erfahrungen im Umgang mit dem Tod gemacht haben, kann Trost spenden. Der Trauer Raum zu geben ist wichtig für die Verarbeitung des Verlusts und für die persönliche Entwicklung.

 

Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen, die wir für Sie zusammengestellt haben:

Ohne Partner weiterleben: Hilfen für verwitwete Frauen
Autorin: Dorothee Döring

Dieser Titel richtet sich an Frauen, die sich eventuell scheuen, eine Beratung oder eine Selbsthilfegruppe aufzusuchen. Mit praktischen Tipps für die Zeit der Neuorganisation.

Jede dunkle Nacht hat ein helles Ende: Ein Begleiter durch die Zeit der Trauer
Autorin: Petra Franke
Praktische Anregungen für den Trauerprozess.

Meine Liebe findet Dich
Autor: Roland Kachler
Ein Wegweiser und Erfahrungsbericht. In diesem Buch steht die Liebe im Zentrum der Trauerarbeit.

Sich einlassen und loslassen. Neue Lebensmöglichkeiten bei Trauer und Trennung
Autorin: Verena Kast
Dieser Titel zeigt Perspektiven und Möglichkeiten auf, die während des Trauerweges entstehen können.

Warum gerade du? Persönliche Antworten auf große Fragen der Trauer
Autorin: Barbara Pachl-Eberhart
Ein persönlicher Erfahrungsbericht, der helfen kann, Antworten zu finden.

Ich sehe Deine Tränen. Lebendigkeit in der Trauer
Autor: Jorgos Canacakis
Trauer gehört zum Leben. Dieses Buch ist ein hilfreicher Begleiter durch den Trauerprozess.

Lass deiner Trauer Flügel wachsen
Autor: Earl A. Grollman
Dieser Titel ist eine Reise durch die verschiedenen Trauerphasen und bietet Hilfestellungen für trauernde und verzweifelte Menschen.

Es wird alles wieder gut, aber nie mehr so wie vorher. Begleitung in der Trauer
Autor: Jochen Jülicher
Dieses Buch beleuchtet die verschiedenen Seiten der Trauer und gibt Hilfestellung für den Trauerweg.

Informationen für Vorsorgende

Um eigene Wünsche festzuhalten und eventuelle Streitigkeiten bezüglich des Erbes zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Damit können Sie sichergehen, dass Ihre Hinterlassenschaften später nach Ihren Wünschen unter den Erben verteilt werden. Der Erblasser muss volljährig und außerdem auch voll geschäftsfähig sein.

Das Testament muss gänzlich eigenhändig und handschriftlich verfasst und mit Namen, Datum und Ort versehen werden. Wir empfehlen Ihnen zu allen Fragen rund um das Testament einen Rechtsanwalt oder Notar zurate zu ziehen.

Oft setzen sich Ehepartner nach dem sogenannten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Ein Testament kann jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung des Dokuments. Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren Vorsorgeverfügungen in unserem Haus hinterlegen.


An dieser Stelle
haben wir für Sie lediglich allgemeine Informationen zusammengestellt. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Jeder Mensch kann unerwartet in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Um sicherzugehen, dass eine ärztliche Versorgung nach Ihren Wünschen durchgeführt wird, gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu hinterlegen.

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie in guten Zeiten, welche ärztlichen Maßnahmen im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ergriffen werden sollen. Die Verfügung hilft Ihnen, Ihren letzten Willen zu äußern, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind.

Jeder volljährige Mensch kann außerdem eine/n Vertreter/in seiner Interessen im Krankheitsfall bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird die Person ausgewählt, die im Notfall Entscheidungen im Sinne des/der Betroffenen trifft.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur Patientenverfügung.


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haben wir für Sie lediglich allgemeine Informationen zusammengestellt. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Das Thema Erbrecht ist komplex und außerdem permanenten Änderungen ausgesetzt. Wir dürfen Sie hierzu nicht beraten und möchten Ihnen hier nur einen kleinen Überblick vermitteln. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die gesetzliche Erbfolge wird auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. Hierin ist zu entnehmen, dass den Familienmitgliedern ein Pflichtteil des Erbes zusteht. Das Erbe wird entsprechend dem BGB verteilt, wenn die/der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat.

Die Erbfolge unterliegt einem bestimmten Rang:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
  • Ein besonderer Rang in der Erbfolge kommt dem Ehepartner zu

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 stärker am Erbe beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Erben und Vererben.


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haben wir für Sie lediglich allgemeine Informationen zusammengestellt. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Für steuerliche Fragen empfehlen wir Ihnen die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.


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haben wir für Sie lediglich allgemeine Informationen zusammengestellt. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Für die Trauer­gemeinschaft

Blumen sind ein wunderbarer Weg, um Gefühle auszudrücken oder etwas über die Persönlichkeit des Verstorbenen auszusagen. Die vielfältigen Blumensorten sprechen eine symbolreiche Sprache und stehen für Liebe, Treue, Freundschaft, Hoffnung, ewiges Leben und vieles andere mehr. Natürlich sind bei Ihrer Blumenauswahl Ihr eigener Geschmack oder der des Verstorbenen entscheidend – lassen Sie sich aber dennoch von einem Blick in die Welt der Blumensymbolik inspirieren.

Broschüre Blumensymbolik

Ein Sterbefall ist für Angehörige, Freunde und Bekannte ein Ausnahmezustand. Häufig bringt er Unsicherheit und Ängste mit sich. Man weiß nicht, wie man sich verhalten soll, was man sagen und wie man helfen kann. Versuchen Sie sich davon frei zu machen – denn zunächst einmal gilt: Es gibt kein Richtig oder Falsch. Jeder trauert und empfindet anders. Um Ihnen eine Orientierungshilfe und mehr Sicherheit zu geben, stellen wir für Sie zurzeit einen Trauerratgeber zusammen. Von allgemeingültigen Verhaltensregeln im Sterbefall und den Umgang mit der Trauer wird er Ihnen viele wertvolle Hinweise geben. Gerne stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Informationen zu weiteren Themen

Der Verlust eines lieben Menschen ist für die Angehörigen mit einer schwierigen Zeit verbunden. Auf diese emotionale Belastung können wir uns nicht vorbereiten, unabhängig davon, ob der Tod unerwartet oder vorhersehbar eingetreten ist. Eine persönliche und in Würde gestaltete Abschiedszeremonie kann jedoch helfen, einen guten Grundstein für den Trauerweg zu legen. Die bewusste Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Gestaltung ist ein wichtiger Schritt für die Hinterbliebenen. Die Ausrichtung der Bestattung und der Trauerfeierlichkeiten sollte sich an der Persönlichkeit des verstorbenen Menschen und an seinem Leben orientieren. Unser Haus ist offen für Menschen aller Glaubensrichtungen sowie für die Menschen, die sich keiner Konfession zugehörig fühlen. Wir freuen uns über jeden persönlichen Einsatz und Ihre Ideen und gestalten immer einen Rahmen, der individuell zu der/dem Verstorbenen passt.


Die katholische Bestattung

Für die katholischen Christen ist der Glaube an das ewige Leben nach dem Tod bei der Ausrichtung der Bestattungszeremonie ausschlaggebend. Der Tod wird als Bestandteil des Lebens angesehen. Die/der Verstorbene wird durch sein Ableben von seinem Leid erlöst und kehrt durch die Auferstehung in Jesus Christus zu einem neuen Leben zurück. Zu den Ritualen der katholischen Kirche gehört auch eine Krankensalbung am Sterbebett sowie das Sechswochenamt, das sechs Wochen nach der Beisetzung in der Kirche gehalten wird. Die Bestattung kann vor oder nach dem Auferstehungsgottesdienst durchgeführt werden. Die Angehörigen, die sich als Trauergemeinde versammelt haben, gehen gemeinsam zu dem Grab des/der Verstorbenen. Die Grabrede für die Beerdigung kann wahlweise am Grab oder aber auch in der Kirche gehalten werden. Wenn sich die Trauergesellschaft am Grab versammelt hat, besprengt der Priester den Sarg mit Weihwasser. Hierbei soll der Lebenskreis zum Ausdruck gebracht werden: Gott, der den Menschen erschaffen hat, vollendet sein Werk, das zuvor mit der Taufe begonnen hat. Die Verwendung von Weihrauch ist eine besondere Geste innerhalb dieser Zeremonie. Im Anschluss erhält jeder Trauergast die Möglichkeit, Erde auf den Sarg zu werfen. Diese symbolische Geste soll verdeutlichen, dass wir Menschen aus der Erde kommen und dorthin auch wieder zurückkehren. Nach der Beerdigung versammelt sich in der Regel die Trauergemeinde, um im Rahmen der Kaffeetafel dem verstorbenen Menschen zu gedenken.


Die evangelische Bestattung

Der Ablauf der Trauerfeierlichkeiten wird zwischen den Angehörigen und dem Bestatter unter Einbeziehung der/des Pastorin/Pastors besprochen. Der Trauergottesdienst kann wahlweise in der Friedhofskapelle, im Bestattungshaus oder in der Gemeindekirche stattfinden und wird geleitet durch die/den Pastorin/Pastor. In ihrer/seiner Rede wird der verstorbene Mensch gewürdigt. Im Anschluss an den Gottesdienst begleitet sie/er die Angehörigen und die Trauergesellschaft auf dem Weg zum Grab und nimmt auf Wunsch auch an der Kaffeetafel teil. Im Rahmen einer Erdbestattung gehen die Anwesenden direkt nach der Trauerfeier gemeinsam zum Grab. Die Urnenbeisetzung kann unterschiedlich erfolgen. Oft wünschen sich die Hinterbliebenen die Durchführung der Trauerfeier mit dem Sarg vor der Einäscherung. Die eigentliche Beisetzung wird dann wenige Wochen später durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, die Trauerfeier direkt vor der Urnenbeisetzung durchzuführen, z. B. in der Friedhofskapelle oder am Grab.


Die neuapostolische Bestattung

Die neuapostolische Glaubenslehre basiert auf der Grundlage der Heiligen Schrift. Der Gottesdienst setzt sich meist zusammen aus einer Lesung von Auszügen aus dem Evangelium sowie einem Auszug aus der freien Predigt. Ein besonderer Fokus liegt auf der persönlichen Seelsorge. Der Glaube der neuapostolischen Christen basiert auf der Wiederkunft Jesu Christi. Die Zeremonie und die Atmosphäre werden durch den hoffnungsvollen Blick in das Jenseits und eine optimistische Atmosphäre bestimmt. Nach dem Gottesdienst in der Kirche erfolgt die Beisetzung auf einem Friedhof bzw. der Grabstätte nach Wunsch.


Die weltliche Bestattung

Im Rahmen einer weltlichen Beerdigung ohne Gottesdienst versammeln sich Verwandte und Freunde auf dem Friedhof. Die Trauerfeier und die Beerdigung werden geführt von einem freien Trauerredner oder einem Angehörigen. Der Sarg oder die Urne werden dem Erdreich übergeben und die Angehörigen haben die Möglichkeit, sich endgültig von dem verstorbenen Menschen zu verabschieden. Zu den Gesten gehören hierzu z. B. auch das Beilegen von Blumen in das Grab und der Erdwurf auf den Sarg. Das Grab wird mit Erde gefüllt, sobald der Trauerredner bzw. Pfarrer den Friedhof verlassen hat. Im Anschluss trifft sich die Trauergemeinde zur Kaffeetafel.

Für viele Menschen ist der Gedanke an eine Organspende mit gemischten Gefühlen verbunden. Die einen tragen selbstverständlich einen Organspendeausweis mit sich, während andere aus verschiedenen Gründen mit dem Thema hadern und es am liebsten verdrängen. In Deutschland ist die Bereitschaft zur Organspende freiwillig.

Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, welche Organe Ihres Körpers bei Feststellung des Hirntods gespendet werden können, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Sie können auf dem Ausweis auch der Organ- und Gewebespende widersprechen. In jedem Fall können Sie durch die Mitnahme dieses Ausweises selbstbestimmt verfügen, ob Ihre Organe für die Spendung zur Verfügung stehen.

Den Organspendeausweis erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder in Ihrer Apotheke. Alternativ können Sie sich das Dokument auch ganz einfach im Internet ausdrucken.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.organspende-info.de